Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen

Golden Globe LLC
4300 Biscayne Blvd
Suite 203
Miami, Florida 33137, USA

(nachfolgend „Lizenzgeber“)

und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2. Sie erreichen den Kundendienst des Lizenzgebers für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen unter der Telefonnummer +1 (305) 882-9001 sowie per E-Mail unter info@goldenglobe-licensing.org.

Technischer Support, Schulungen sowie die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien erfolgen über autorisierte, rechtlich selbstständige Vertriebspartner.

1.3. Der Lizenzgeber schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Mit Abgabe einer Anfrage oder Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Lizenzgeber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.


2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

2.1. Die Darstellung der Leistungen, insbesondere von Lizenzen, Geräten und Systemkomponenten, stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

2.2. Sämtliche Leistungsbeschreibungen, Darstellungen und Angaben auf den Websites oder in sonstigen Medien des Lizenzgebers dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.

2.3. Alle Angebote erfolgen freibleibend und gelten nur solange der Vorrat reicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen bleiben vorbehalten.


3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

3.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, über die bereitgestellten Systeme eine Anfrage oder Bestellung hinsichtlich der angebotenen Leistungen abzugeben.

3.2. Mit Absendung einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

3.3. Der Lizenzgeber bestätigt den Eingang der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

3.4. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme durch den Lizenzgeber oder durch Bereitstellung der Leistung zustande.

3.5. Der Lizenzvertrag über die Nutzung des IRI® Filler-Systems kommt mit der Golden Globe LLC zustande. Die Lieferung von Geräten und Verbrauchsmaterialien, die Durchführung von Schulungen sowie der technische Support werden von autorisierten, rechtlich selbstständigen Vertriebspartnern erbracht; insoweit können eigenständige Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertriebspartner entstehen. Welcher Vertragspartner die jeweilige Leistung erbringt, ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.


4. Verpflichtende Nutzung des IRI® Filler S600 in Kombination mit dem IRI® Filler-System

4.1. Das IRI® Filler-System darf ausschließlich in Verbindung mit dem dafür vorgesehenen Hyaluron-Filler IRI® Filler S600 betrieben werden.

4.2. Diese Vorgabe dient der Betriebssicherheit. Der IRI® Filler S600 ist in Viskosität, Sterilität und Abgabeverhalten auf das System abgestimmt. Die Verwendung abweichender Präparate kann zu Fehlfunktionen des Geräts sowie zu Gesundheitsgefahren bei der behandelten Person führen und lässt die Konformität des Systems entfallen.

4.3. Wird das System entgegen Ziffer 4.1 mit abweichenden Präparaten betrieben, entfallen Ansprüche aus einer Garantie sowie die Nutzungsberechtigung aus der Lizenz. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt, soweit der Mangel nicht auf der Verwendung abweichender Präparate beruht.

4.4. Die Teilnahme an einer Schulung durch den Lizenzgeber oder durch einen autorisierten Partner ist verpflichtend.


5. Preise und Abrechnung

5.1. Alle Preise sind Nettopreise. Die Leistungen des Lizenzgebers unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren; die Umsatzsteuer schuldet der Kunde als Leistungsempfänger (§ 13b UStG).

5.2. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich durch die Golden Globe LLC.

5.3. Leistungen, die durch autorisierte Vertriebspartner erbracht werden (insbesondere Lieferung von Waren, Schulungen oder Support), können gesondert abgerechnet werden.


6. Leistungserbringung und Lieferung

6.1. Die Bereitstellung der Lizenz erfolgt durch den Lizenzgeber.

6.2. Die Lieferung von Waren, Durchführung von Schulungen sowie der technische Support erfolgen durch autorisierte, unabhängige Vertriebspartner.

6.3. Lieferzeiten können je nach Partner variieren und sind den jeweiligen Informationen zu entnehmen.

6.4. Sollte eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen können, behalten sich die jeweiligen Anbieter entsprechende Rechte vor.


7. Zahlungsmodalitäten

7.1. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten werden im Rahmen des Bestellprozesses angegeben.

7.2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Zahlung unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.

7.3. Bei Nutzung externer Zahlungsdienstleister gelten deren Bedingungen.

7.4. Bei Zahlungsverzug ist der Lizenzgeber berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen.

7.5. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

7.6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur im gesetzlich zulässigen Umfang.


8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt gelieferte Ware im Eigentum des jeweiligen Lieferanten (Ziffer 3.5).


9. Sachmängelgewährleistung und Garantie

9.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2. Soweit für das IRI® Filler-System eine Garantie gewährt wird, ergeben sich deren Inhalt, Dauer und räumlicher Geltungsbereich aus der jeweiligen Garantieerklärung. Ansprüche aus einer solchen Garantie setzen voraus, dass:

  • das IRI® Filler-System ordnungsgemäß genutzt wird
  • ausschließlich der IRI® Filler S600 verwendet wird
  • eine Schulung durch autorisierte Stellen erfolgt ist

9.3. Für die Folgen eines Verstoßes gegen diese Voraussetzungen gilt Ziffer 4.3.


10. Haftung

10.1. Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.3. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen außerhalb wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

10.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

10.5. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den vorstehenden Regelungen.


11. Speicherung des Vertragstextes

11.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor Abgabe seiner Bestellung ausdrucken.

11.2. Der Lizenzgeber übermittelt eine Bestellbestätigung per E-Mail.

11.3. Der Vertragstext wird gespeichert, ist jedoch nicht öffentlich zugänglich.


12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

12.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Düsseldorf, Deutschland.

Dies gilt insbesondere für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland.

Der Lizenzgeber bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.3. Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen lediglich der Information.


13. Verbindlichkeit der Schulungen

Das System wird ausschließlich in Verbindung mit einer verpflichtenden Schulung bereitgestellt. Diese erfolgt durch den Lizenzgeber oder autorisierte Partner.


14. Widerrufsrecht

Der Lizenzgeber schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (Ziffer 1.3). Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht; dieses steht nach dem Gesetz nur Verbrauchern zu.


15. Lieferbedingungen bei erklärungsbedürftigen Produkten

Die Übergabe erfolgt im Rahmen einer Schulung durch autorisierte Trainer zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Anwendung.


16. Weitergabe und Prüfung von Gebrauchtgeräten

16.1. Eine Weitergabe ist nur nach vorheriger Prüfung und Freigabe zulässig.

16.2. Die Prüfung erfolgt durch autorisierte Stellen gegen Gebühr.

16.3. Eine Umschreibung erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung.

16.4. Nutzung nur mit Schulung und originalem Material.

16.5. Für die Folgen eines Verstoßes gegen die Vorgaben dieser Ziffer gilt Ziffer 4.3.


17. Exklusive Nutzungspflicht und Bezugsbeschränkung

17.1. Die Nutzung des Systems ist ausschließlich mit dem IRI® Filler S600 zulässig; zu den Gründen siehe Ziffer 4.2.

17.2. Bezug nur über autorisierte Partner.

17.3. Nutzung nur nach Schulung und Lizenzregistrierung.

17.4. Für die Folgen eines Verstoßes gilt Ziffer 4.3.